Stefan Nievelstein

Masterpayment in Afterbuy aktivieren und Startangebot sichern

Stefan Nievelstein am 27.03.2013 um 11:26 Uhr gepostet

Image

Mit dem in Afterbuy vorintegrierten Zahlungsanbieter Masterpayment können Sie als Shop-Betreiber Ihren Kunden mehr Flexibilität bieten, die Zahlungsabwicklung effizienter gestalten und so die Konversionsrate – d.h. einen größeren Anteil vollständig abgeschlossener Bestellvorgänge – steigern. Der aktuell am schnellsten wachsende Payment-Dienstleister kann in Afterbuy mit nur einem Klick aktiviert werden. Das Serviceangebot von Masterpayment richtet sich dabei insbesondere an kleinere Händler und Shop-Betreiber.

Masterpayment unterbreitet Afterbuy-Kunden ein ganz besonderes Angebot:
Bei Kreditkartenzahlung gewährt der E-Commerce-Spezialist eine Einstiegsgebühr von 2,40%, bei wöchentlicher Auszahlung. Darüber hinaus erhalten Shopbetreiber ebenfalls auf Zahlung per Lastschrift zusätzlich vergünstigte Konditionen i.H. von 0,20% auf die aktuelle Preisliste. Für diese Zahlungsarten werden die Transaktionsgebühren dauerhaft erlassen. Einrichtungs- und monatliche Grundgebühr oder Mindestvertragslaufzeiten verlangt Masterpayment grundsätzlich nicht. Das Angebot gilt bis zum 30.04.2013.

Die Masterpayment-Vorteile auf einen Blick:

  • 48 Stunden-Integration: Über ein einzigartiges technisches Framework aus dynamischen APIs und Shopsystem-Modulen
  • Ganz einfach günstig: Beste Konditionen, keine Grundgebühr und keine Vertragslaufzeit
  • Immer Full-Service: Persönlicher Service von der Anmeldung über Rückfragen bis hin zum proaktiven ChargeBack-Management
  • Sofort verfügbar - wie Bargeld: Unmittelbare Auszahlung entsprechend der individuellen Risikoeinstellung und technischen Möglichkeiten
  • Immer sicher: Maximaler Betrugsschutz durch ausgereifte Risiko-Management-System

www.masterpayment.com

Weiterlesen

Kommentieren
Keine Kommentare
kommentieren

Weiterempfehlen
Diesen Artikel
weiterempfehlen

Link öffnen
Link des Artikels
aufrufen







Vanessa Kleen

eBay-Lister: Detailliertere Angaben zu Rückgabebedingungen verfügbar



Vanessa Kleen am 28.02.2013 um 13:50 Uhr gepostet

ImageDer eBay-Lister wurde um zwei Möglichkeiten erweitert, Rückgabebedingungen anzugeben, um Ihren Kunden klarere Angaben machen zu können.


1. Rückgabezeitraum
Definieren Sie, wie lange Ihre Kunden Zeit haben Artikel zurückzusenden, nachdem sie ihn erhalten haben. Für eBay.de können Sie beispielsweise zwischen „14 Tage“ oder „1 Monat“ wählen.
2. Versandkostenübernahme
Auch hier stehen Ihnen ab sofort verschiedene Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung, z.B. für Verkäufe in Deutschland die Option „Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt“.

Die Angaben zu Ihren Rückgabebedingungen werden auf Ihrer Produktdetailseite auf eBay zusammen mit Ihrer Widerrufsrechtsbelehrung angezeigt.

Grafik 1

Diese neuen Angaben sind im eBay Lister sowohl in der Einzelbearbeitung als auch in der globalen Änderung verfügbar.
Artikel, in denen Sie bereits die neuen Zusatzangaben hinterlegt haben, können per Synchronisation (Option "Rückgaberecht") an eBay übertragen werden. 
Beachten Sie bitte auch, dass entsprechend dem von Ihnen gewählten Einstellland andere Optionen und/oder Werte angezeigt werden können.



Hinweis: Aus laufenden Artikeln kann weder der Rückgabezeitraum noch die Versandkostenübernahme gelöscht werde, stattdessen müssen die Werte neu zugewiesen werden.

Weiterlesen

Kommentieren
Keine Kommentare
kommentieren

Weiterempfehlen
Diesen Artikel
weiterempfehlen

Link öffnen
Link des Artikels
aufrufen







Vanessa Kleen

Aktuelle Verbesserungen in Afterbuy

Vanessa Kleen am 28.02.2013 um 13:49 Uhr gepostet

Image1. Erhöhung der Produktanzahl innerhalb einer Variante

Mit der Änderung auf eBay, die Erhöhung der maximalen Anzahl erlaubter Produkte innerhalb einer Variante auf 250, wurde diese auch in Afterbuy implementiert. Sie können nun mehr als doppelt so viele Produkte in einer Variante angeben und Ihren Kunden mehr Auswahl bieten.

Diese Funktion finden Sie wie gewohnt in der Produktverwaltung Ihres Afterbuy-Accounts. Einfach Variantenartikel öffnen und über die Option „weitere Variationen zuweisen“ neue Produkte ergänzen.

Bitte beachten Sie auch weiterhin die bekannten Regeln für die Variationen. So sind auch weiterhin maximal 5 unterschiedliche Variationsspezifikationen, wie Größe, Farbe, Form etc. möglich und pro Spezifikation maximal 30 verschiedene Werte.

2. PDF-Rechnungsdruck mit Mailversand ab sofort verfügbar

Der PDF-Rechnungsdruck und Mailversand sind ab sofort in Afterbuy verfügbar. Bisher konnten Sie mit Afterbuy bereits ganz bequem HTML-Rechnungen als eMail-Anhang an Ihre Kunden versenden. Diese Funktion wurde nun um eine PDF-Rechnungsdatei als Dateianhang erweitert.

Für die Nutzung der Funktion gehen Sie bitte in den Rechnungsdruck Ihres Afterbuy-Accounts und setzen Sie sowohl bei „als HTML senden“ als auch bei „PDF Rechnung mitsenden“ den Haken.

Grafik 1

Zudem können Sie über die neue Funktion “PDF aller Rechnungen erzeugen“ ein PDF aller zuvor zum Druck ausgewählten Vorgänge erzeugen. Dieses können Sie dann zum Beispiel für eine Archivierung abspeichern.

3. Sendungsverfolgung jetzt direkt aus Auktionsübersicht aufrufbar

Sie haben jetzt die Möglichkeit Sendungsverfolgungen mit nur einem Klick direkt aus der Auktionsübersicht aufzurufen.

Dies funktioniert sobald das „Versanddatum“ gesetzt wurde und im Feld „Zusatzinfo (Paketnummer)“ ein Wert angegeben ist. Sind beide Voraussetzungen erfüllt wird aus den Feldern „Versandart“ und „Versanddatum“ automatisch ein Tracking-Link generiert.

So können Sie bei Rückfragen Ihrer Kunden schnellstens reagieren – klicken Sie einfach auf den erstellen Link und die Sendungsverfolgung des jeweiligen Anbieters öffnet sich in einem neuen Fenster.



Weiterlesen

Kommentieren
Keine Kommentare
kommentieren

Weiterempfehlen
Diesen Artikel
weiterempfehlen

Link öffnen
Link des Artikels
aufrufen







Max-Lion Keller

Jura-News: Aktuelle Entwicklungen im e-Trade-Recht

Max-Lion Keller am 28.02.2013 um 13:49 Uhr gepostet

ImageDas Jahr 2013 hat zwar gerade erst begonnen, wir wollen uns jetzt aber schon einmal dem Jahr 2014 zuwenden: Die neue Widerrufsbelehrung und der Ausbau von SEPA lassen neue Probleme erwarten. Ferner befassen wir uns mit aktuellen Urteilen aus dem Werberecht und einer erfreulichen Entscheidung zur Haftung des Versandhändlers.


Musterwiderrufsbelehrung 2014: Neuer Text, neue Probleme!

Die neue Widerrufsbelehrung, die ab dem 13.06.2014 zu verwenden ist, dürfte bei Versandhändlern nur wenig Freude auslösen: Zwar fällt das Rückgaberecht nach § 356 BGB weg, so dass es künftig keine Rückgabebelehrung mehr geben wird. Dafür bringt die neue Musterwiderrufsbelehrung zahllose neue Probleme: Die rechtliche Gestaltung bringt aufgrund der komplexen Kombinationsmöglichkeiten ein erhebliches Fehlerpotential mit sich, das künftig von Abmahnsportlern knallhart ausgenutzt werden wird. Zudem mag die neue Widerrufsbelehrung zwar für den Verbraucher leichter verständlich sein, für Händler ist sie aber mindestens im selben Ausmaß unverständlicher geworden. Es ist daher unumgänglich, dass im Versandhandel tätige Gewerbetreibende sich möglichst schon jetzt mit der neuen Rechtslage auseinandersetzen und sich auch konsequent auf die anstehenden Änderungen vorbereiten.

SEPA: Anstehende Änderungen ab 2014 und Probleme für e-Trader

Die Single European Payment Area (SEPA) hat bisher dafür gesorgt, dass grenzüberschreitende Zahlungen in Europa billig, schnell und fehlerfrei zu bewerkstelligen sind. Künftig soll SEPA noch deutlich ausgeweitet werden und sukzessive die bisherigen Zahlungsmöglichkeiten auch im Inland ablösen. Das birgt Problempotenzial: So soll bspw. bis Februar 2016 das bislang sehr rege genutzte Elektronische Lastschriftverfahren (ELV) auslaufen. Ob und wie ein Ersatz hierfür angeboten wird, ist derzeit noch nicht abzusehen. Hinzu kommt das Problem, dass nach Ablauf der ersten Übergangsfrist ab Februar 2014 das nationale Lastschriftverfahren ausläuft; ab diesem Termin müssen alle Händler von jedem Kunden ein neues SEPA-Lastschriftmandat einholen.

Keine Haftung des Versandhändlers für Folgeschäden

Kommen wir zu den guten Nachrichten: Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Hagen (Urt. v. 24.08.2012, Az. 2 O 61/12) ist ein Versandhändler grundsätzlich nicht für Mängel an einem Ersatzteil verantwortlich, die er weder erkennen konnte noch musste. Schadensersatzforderungen des Verbrauchers, der durch das mangelhafte Teil einen Folgeschaden (im konkreten Fall: am eigenen Fahrzeug) erlitten hat, können in diesem Fall nicht an den Händler gerichtet werden: Es ist dem Verbraucher durchaus zuzumuten, sich mit seinen Forderungen an den Verantwortlichen – also den Hersteller des mangelhaften Bauteils – zu wenden.

Pflicht zur Erläuterung bei Werbung mit Preisgegenüberstellungen

Nach einem aktuellen Urteil des LG München I (Urt. v. 11.09.2012, Az. 1 HK O 13361/12), hat bei einer Werbung mit Preisgegenüberstellung aus dem Angebot hervorzugehen, worauf sich die ursprüngliche Preisangabe bezieht. Bewirbt ein Anbieter seine Produkte im Internet damit, dass sie zum jetzigen Zeitpunkt günstiger seien als zu einem fiktiven früheren Zeitpunkt, so hat er konkret zu verdeutlichen, worauf genau sich dieser Preisvorteil bezieht. Eine durchgestrichene Preisangabe kann weder als ursprünglicher Eigenpreis noch als unverbindliche Herstellerangabe verstanden werden.

Aktuelle Urteile zur Werbung mit Prädikaten

Die Herausstellung eines Artikels als „Produkt des Jahres“ ist nach Ansicht des OLG Hamm (Urt. v. 30.08.2012, Az. I-4 U 59/12) nicht statthaft, wenn keine näheren Angaben über die Wahl als solche und auch keine Fundstelle für weitere Informationen angegeben werden. Die Anpreisung ohne weitere Informationen stellt eine Irreführung des Verbrauchers dar, da ihm wesentliche Informationen vorenthalten werden. Wer bei der Werbung für ein Produkt mit Noten der Stiftung Warentest oder anderer Institute wirbt, muss nach einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 25.10.2012, Az. 6 U 186/11) zusätzlich auch den Rang angeben, den das Produkt im Test erreicht hat: Hierdurch soll der Verbraucher erkennen können, ob die angegebene Note Spitzenwerten oder lediglich der Durchschnittsleistung entspricht.

Mit freundlicher Unterstützung von unserem Gast-Moderator Max-Lion Keller - IT-Recht Kanzlei

Weiterlesen

Kommentieren
Weiterempfehlen
Diesen Artikel
weiterempfehlen

Link öffnen
Link des Artikels
aufrufen







Vanessa Kleen

Neuerungen im Afterbuy-Shop bieten besseres Einkaufserlebnis

Vanessa Kleen am 30.01.2013 um 15:10 Uhr gepostet

ImageUm das Einkaufserlebnis in Ihrem Afterbuy-Shop zu verbessern, sind ab sofort folgende Neuerungen in Ihrem Shop aktiv:

Kostentransparenz im Kassenbereich
Zur Steigerung der Kostentransparenz werden jetzt standardmäßig, bei allen Schritten im Kassenbereich in denen Zusatzkosten anfallen können, Zwischensummen eingeblendet.

Durchläuft der Kunde also die Kasse, wird zur Orientierung in jedem Schritt die Summe der Einkäufe eingeblendet. So behält der Kunde jederzeit den Überblick über die Grundkosten, die Zusatzkosten (zum Beispiel Versandkosten) sowie die daraus resultierende Endsumme.

Beispiel Zwischensumme

Falls für den Versand Kosten für Zölle anfallen, werden auch diese für den Kunden transparent dargestellt.

Übersichtliche Versandoptionen
Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit, haben Sie nun die Möglichkeit, Ihrem Kunden in der Kaufabwicklung die Logos der von Ihnen genutzten Versanddienstleister anzuzeigen. Die Einstellung dieser Option tätigen Sie in den Versandarten in Ihrem Afterbuy-Account. Wählen Sie hier einfach das entsprechende Logo unter „Shop 2.0 – Bild“ aus.

Bequeme Retourenabwicklung
Dank der Kooperation mit unserem Partner ERETURN können Sie Ihren Kunden eine einfache und bequeme Rücksendung anbieten.

Ihre Kunden profitieren zum Beispiel von:
• komplett ausgefüllten Paket- und Retourenscheinen
• Abholung vor Ort
• einem einfachen Überblick über den Status der Rücksendung

Auch Sie profitieren bei der Nutzung von ERETURN durch eine Reduzierung des Zeitaufwandes und der Kosten bei Ihrer Retourenbearbeitung, zum Beispiel durch:
• Rücksendedaten und Kundendaten auf einen Blick
• Rücksendungen von Kunden direkt an Hersteller
• Abholung bei Kunden ohne Aufwand und Aufpreis

Um Ihren Kunden diesen Service anzubieten, durchlaufen Sie einfach den Designassistenten und setzen Sie den Haken bei „Rücksendeservice“. Nach Aktivierung wird der neue Hauptmenüpunkt „Rücksendeservice“ automatisch generiert und auf der Startseite Ihres Shops wird ein Signet für diesen Service dargestellt.

Beispiel Rücksendeservice

Weiterlesen

Kommentieren
Keine Kommentare
kommentieren

Weiterempfehlen
Diesen Artikel
weiterempfehlen

Link öffnen
Link des Artikels
aufrufen






zurück 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10... | 20... | 30... | 40... weiter

Unternehmen | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz