Christoph Uhle

Trusted Shops informiert: Die Button-Lösung - Wichtige Änderungen für alle Shop-Betreiber

Christoph Uhle am 26.04.2012 um 13:13 Uhr gepostet

ImageMartin Rätze von der Rechtsabteilung unseres Partners Trusted Shops informiert heute über die wichtigsten Details zur kommenden Button-Lösung für Online Händler:

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ wird die viel diskutierte Button-Lösung in Deutschland eingeführt.
Der Verbraucher muss künftig ausdrücklich bestätigen, dass er sich bewusst ist, einen kostenpflichtigen Vertrag zu schließen, wenn er eine Bestellung tätigt.

Hierfür schreibt das Gesetz vor, dass die Schaltfläche, die die Bestellung auslöst, also der Bestell-Button, entweder mit dem Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet wird. Die Gesetzesbegründung sieht als solche anderen Formulierungen die Worte „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ explizit als zulässig an. Als unzulässig dagegen werden Beschriftungen wie „Anmeldung“, „Weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ erwähnt.
Ist der Button nach dem Inkrafttreten des Gesetzes falsch beschriftet, hat das zwei wichtige Konsequenzen: Zum einen kommen mit dem Verbraucher keine wirksamen Verträge mehr zustande und zum anderen ist die falsche Bezeichnung wettbewerbswidrig und kann daher abgemahnt werden.

Informationspflichten auf der Bestellseite
Neben der eindeutigen Beschriftung des Bestell-Buttons regelt das neue Gesetz auch noch die Ausgestaltung der Bestellseite. Auf dieser müssen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich, in hervorgehobener Weise, die folgenden Informationen erteilt werden:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder
  • regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.

Werden diese Informationspflichten nicht oder nicht richtig erteilt, so kann dies ebenfalls abgemahnt werden. Auf die Wirksamkeit des Vertrages mit dem Verbraucher hat dies aber keine Auswirkungen.

Inkrafttreten
Das Gesetz muss nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft tritt. Wird das Gesetz also - wovon auszugehen ist - im Mai verkündet, tritt es am 1. August in Kraft.

Fazit
Alle Händler, also auch Sie, müssen sich auf diese Neuerung einstellen und ihre Shops entsprechend anpassen, damit weiterhin wirksame Verträge geschlossen werden können und sie nicht abgemahnt werden.


HINWEIS: Sollten Sie den Afterbuy Shop 2.0 mit einem Standarddesign einsetzen, können Sie den Änderungen gelassen entgegen sehen. Die wichtigsten rechtlich relevanten Änderungen werden durch uns für Sie im System vorbereitet und rechtzeitig veröffentlicht.
Wenn Sie jedoch ein eigenes Design für Ihren Shop 2.0 verwenden, so müssen Sie rechtzeitig selber für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben Sorge tragen!

Wünschen Sie mehr Informationen zum Shop 2.0 von Afterbuy, so finden Sie diese hier.

Übrigens: Am 16. Juni ist die Button-Lösung Thema eines Workshops beim Afterbuy BBQ.
Dort können Sie sich direkt von den Trusted Shops-Experten beraten lassen und sich mit diesen austauschen. Zudem steht Ihnen vor Ort auch unser Afterbuy-Team für Fragen zur korrekten Umsetzung der Anforderungen zur Verfügung.

Jetzt für das BBQ 2012 in Krefeld anmelden!




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