Vanessa Kleen

Afterbuy Kassensystem – neue iPad App geht Ende Mai 2013 an den Start

Vanessa Kleen am 30.04.2013 um 11:24 Uhr gepostet

ImageGerade für Online-Händler, die ebenfalls einen stationären Handel besitzen, bietet die neue Afterbuy App für das iPad eine hervorragende Möglichkeit, die Vorteile von Afterbuy auch im Ladengeschäft zu nutzen.

Die App, die ab Mai im Apple App Store verfügbar sein wird, dient als Verbindung zwischen „Offline-“ und Onlinehandel. So greift sie auf die in Afterbuy geführten Bestände und Preise zu, pflegt neue Kundendaten in den Afterbuy Kundenstamm ein, erfasst Artikel beispielsweise über EAN-Codes und druckt die Rechnung auf Wunsch gleich aus. All diese Funktionen können nicht nur mit bestehender Internetverbindung genutzt werden, sondern auch offline, da alle Vorgänge in der App gespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt mit Ihrem Afterbuy Account synchronisiert werden.

Mit dem Afterbuy Kassensystem für das iPad können Sie, unabhängig vom Standort Ihrer Kasse, ganz einfach verkaufen. Dabei ist die Handhabung dank der bereits gängigen Touchscreenbedienung kinderleicht. Durch den PIN geschützten Zugriff können auch mehrere Mitarbeiter ein iPad bedienen.

Weiterer Leistungsumfang

  • Einrichtungsassistent zum importieren Ihrer Produkte
  • Verwenden Sie Preise Ihrer Artikel direkt aus Afterbuy
  • Rabatte auf Artikel oder den gesamten Verkauf gewähren
  • Nutzen Sie die individuell definierbare Favoritenliste für die Schnellauswahl von Bestsellern
  • Automatische Rückgeldberechnung
  • Kassenfehlbestände meiden, durch farbliche Warnung bei „Unterbezahlungen“
  • Rechnungen werden automatisch erstellt
  • Unterstützung verschiedener Scanner und Bon-Drucker z.B.
    • Bluetooth-Scanner:
      • socketmobile CHS 7Xi, CHS 7Ci v3 (empfohlen)
      • Opticon OPN-2002
    • Bon-Drucker:
      • Epson TM-88V
      • Star TSP 650II
  • Senden Sie die Rechnung auf Wunsch direkt per E-Mail



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Vanessa Kleen

Neue Darstellung der Kategorien und der Streichpreise im Afterbuy-Shop

Vanessa Kleen am 30.04.2013 um 10:36 Uhr gepostet

ImageUm die Navigation durch die Kategorien in Ihrem Afterbuy-Shop übersichtlicher zu gestalten, sind ab sofort zwei verbesserte Darstellungen in Ihrem Shop aktiv:

Alternative Darstellung der Kategorienliste
Neben der Ihnen bekannten Darstellung als Kategorienbaum, bei der sich die Unterkategorien stets unter der Überkategorie aufklappen, wurde nun eine alternative Darstellung bereitgestellt. Hier werden bei Klick auf die Oberkategorie alle anderen Kategorien ausgeblendet, so dass nur noch die eine aktivierte Oberkategorie und die dazugehörigen Unterkategorien sichtbar sind. Gerade bei einem umfangreichen Katalog mit vielen Unterkategorien erleichtert Ihren Kunden diese Darstellung die Navigation. Über einen „Zurück-Button" kann wieder eine Kategorie höher gesprungen werden.

Grafik 1

Diese alternative Darstellung kann in der Shop Administration unter „Design Optionen -> aktives Design bearbeiten -> Alternative Darstellungsoptionen“ aktiviert werden.

Erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten der Unterkategorien als Kachelansicht sowie Einfügen eines Kategorien-Banners
Mit der ab sofort im Profi-Modus verfügbaren Option, Banner für jede Kategorie anzulegen, bietet der Afterbuy-Shop nun nicht nur eine weitere Möglichkeit Ihrem Shop eine individuelle Note zu geben sondern auch Ihren Kunden Orientierung zu geben.

Der verbesserten Übersicht und Orientierung dienen auch die repräsentativen Bilder für jede Unterkategorie. Diese werden, falls aktiviert, oberhalb des Contents als Kacheln dargestellt.

Grafik 1

Beide neue Funktionen werden in der Shop-Administration unter „Design Optionen -> aktives Design bearbeiten -> Darstellungsoptionen“ aktiviert.

Erweiterte Darstellungsmöglichkeiten bei Streichpreisen
Da die gesetzlichen Anforderungen an die formale Gestaltung von Streichpreisen zur Zeit unklar sind, bietet Ihnen der Afterbuy-Shop nun mehrere Möglichkeiten an, Aktionspreise zu beschreiben. So kann ab sofort sowohl der alte Preis als auch der neue Preis betitelt werden.

Für den Streichpreis stehen folgende Bezeichnungen zur Auswahl:

  • UVP
  • bisher
  • statt
  • oder eigene Bezeichnung

Grafik 1

Für den Aktionspreis stehen folgende Bezeichnungen zur Auswahl:
  • jetzt
  • oder eigene Bezeichnung

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Ebenfalls wird nun bei jeder Preisaktion ausgegeben, in welchem Zeitraum diese gültig ist.
Grafik 1

Zu finden ist diese Funktion unter „Produktverwaltung -> Produkt Aktionen“

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Vanessa Kleen

Kostenlose Online-Webinare im Mai über die wichtigsten Grundfunktionen von Afterbuy

Vanessa Kleen am 30.04.2013 um 09:55 Uhr gepostet

ImageWir möchten Ihnen mit unseren kostenlosen, wöchentlichen Online-Webinaren einen guten Überblick über die wichtigsten Grundfunktionen von Afterbuy bieten. Nehmen Sie sich 1 Stunde Zeit und erfahren bequem vor Ihrem Computer, wie Sie Afterbuy effektiv in Ihrem Arbeitsalltag einsetzen.

Unsere Webinare sind in logische Module gegliedert - von der Grundeinstellung über die Auktionsübersicht und die Produktverwaltung bis hin zum eBay-Lister. Im Anschluss des Webinars erhalten Sie in einer kurzen Fragerunde die Möglichkeit, offene Punkte zu klären.

Termine für Mai 2013


Weitere Termine folgen.

Bei den Webinaren handelt es sich um Online-Schulungen, an denen Sie ganz bequem von zu Hause oder an Ihrem Arbeitsplatz teilnehmen können. Sie benötigen hierfür lediglich einen internetfähigen Rechner mit angeschlossenen Lautsprechern oder Kopfhörern.

Für Spontane: Webinar zum eBay-Lister – heute!

Heute findet von 16.00 bis 17.00 Uhr ein Webinar statt, zum Thema eBay-Lister in dem noch wenige Plätze frei sind.

Hier kostenlos anmelden und letzte Plätze sichern!



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Max-Lion Keller

E-Commerce-Recht: Aktuelle Entwicklungen des letzten Monats

Max-Lion Keller am 30.04.2013 um 09:39 Uhr gepostet

ImageWhat’s new? Im rechtlichen Bereich hat sich in den letzten Wochen einiges getan, und dann hat auch noch eBay neue Probleme für e-Trader geschaffen. Ein Überblick über aktuelle Themen:

eBay: „Verkäufer mit Top-Bewertung“ müssen die Widerrufsfrist verlängern
Wer ab Herbst 2013 bei eBay noch als „Verkäufer mit Top-Bewertung“ gelistet werden möchte, hat zukünftig noch höhere Anforderungen zu erfüllen als bisher. Dies betrifft insbesondere die Verlängerung der Widerrufs- und Rückgabefristen über das gesetzliche Maß von 14 Tagen hinaus, das verpflichtende Angebot einer kostenlosen Versandoption und eine Höchstbearbeitungsdauer von nur einem Werktag. Allerdings hält eBay sich zu der Frage, ab wann diese Regelung gelten soll, noch etwas bedeckt: Einerseits wird mitgeteilt, dass die geänderten Vorteile für „Verkäufer mit Top-Bewertung“ ab Herbst 2013 gelten sollen, andererseits kann man aus der Darstellung der geänderten Anforderungen den Eindruck gewinnen, diese seien ab sofort umzusetzen.

Wie schütze ich meine Marke? Das große 1x1 der Markenanmeldung
Dass eine eigene Marke auch geschützt sein soll, ist klar – die Frage, wie dies am besten geschehen soll, ist jedoch nicht ganz leicht zu beantworten. Schließlich gibt es, je nach geographischer Reichweite des eigenen Unternehmens, verschiedene Möglichkeiten der Markenanmeldung. Die Hauptfragen der Markenanmeldung sind dabei „wo“ (Wo melde ich meine Marke an?) und „welche“ (Deutsche, EU- oder IR-Marke?). Die Antwort auf beide Fragen findet sich im großen 1x1 der Markenanmeldung.

Neue Elektrogeräte-Richtlinie: Anstehende Änderungen für Hersteller und Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und e-Trader, die solche Geräte vertreiben, werden sich auf die neue EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie 2012/19/EU) einrichten müssen. Der Anwendungsbereich der neuen WEEE wird erweitert und nach einer Übergangsfrist bis zum 15.08.2013 auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausgedehnt. Es bleibt bei der nationalen Registrierung, eine ursprünglich vorgesehene einheitliche EU-Registrierung ist gescheitert. Hersteller können jedoch in anderen EU-Mitgliedsstaaten, in denen sie ihre Produkte verkaufen, einen Bevollmächtigten bestimmen, der die dortige Registrierung vornimmt. Es wird auch nicht mehr nötig sein, eine Niederlassung für die Aufgabe der Registrierung zu begründen. Zudem wird die Begriffsbestimmung des Herstellers präzisiert.

Tragung der Hin- und Rücksendekosten nach Widerruf: Leitfaden der IT-Recht Kanzlei
Nahezu täglich erleben e-Trader Streitigkeiten mit Kunden, bei denen es um die Versandkosten nach einem Fernabsatzwiderruf geht. Um diese – nicht ganz triviale – Thematik praxistauglich abzuhandeln, hat die IT-Recht Kanzlei einen praxisnahen Leitfaden speziell für Onlinehändler erstellt. Dieser geht nicht nur auf die gängigsten Standardfälle ein, sondern liefert auch anschauliche Beispiele für komplexere Konstellationen.

e-Trade mit Frankreich: Preisgestaltung nach französischem Recht als zentrale Problemstellung
Die Preisgestaltung ist eine der wichtigsten Fragen beim e-Trade nach französischem Recht: Ein deutscher e-Trader, der Waren in Frankreich vertreibt, sollte daher bei der Gestaltung seiner (französischen) Internetpräsenz gerade auf diesen Punkt Wert legen. Die IT-Recht Kanzlei berät deutsche e-Trader, die in Frankreich Geschäfte machten wollen und bietet Rechtstexte für den Onlinehandel in Frankreich an. Übrigens: Auch bei der Einzelberatung ist die Preisgestaltung eine wichtige Frage, die immer geprüft werden muss.

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Vanessa Kleen

eBay News - Rücknahmebedingungen strukturiert und einheitlich anzeigen!

Vanessa Kleen am 30.04.2013 um 09:20 Uhr gepostet

ImageKäufer achten auf rechtlich einwandfreie und einheitliche angezeigte Rücknahmebedingungen, da diese für ein positives und vertrauensvolles Kauferlebnis sorgen. Mithilfe der neuen Drop-Down-Option können Sie ab sofort die Rücknahmeinformationen für Ihre Angebote einfacher verwalten. Käufer erhalten klare und einheitliche Informationen zu Ihren Rücknahmebedingungen:

  • Angabe der Rückgabe- bzw. Widerrufsfrist
  • Wer die Kosten für die Rücksendung trägt (Sie oder der Käufer)

Ab Herbst 2013 sind diese neuen Rücknahmeoptionen auf eBay verbindlich und Sie sind dazu verpflichtet, eine Mindestfrist von 14 Tagen festzulegen, innerhalb derer der Käufer die Transaktion widerrufen kann und sein Geld zurückerhält. Verkäufer mit Top-Bewertungen müssen ein Widerrufsrecht von 1 Monat einräumen.

eBay empfiehlt:

Ergänzen Sie jetzt schon vorhandene Angebote auf eBay mit den neuen Optionen für Rücknahmebedingungen und legen Sie beim Erstellen neuer Angebote unbedingt auch die Rücknahmeoptionen fest.

Das hat folgende Vorteile:

  • Sie können sicher sein, dass Ihre Angebote alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen.
  • Sie geben Ihren Käufern ein Gefühl von Sicherheit – Sicherheit schafft Vertrauen und erhöht die Verkaufschancen.
  • Sie erfüllen bereits jetzt die eCommerce-Vorgaben durch eBay.

Bitte beachten Sie, dass Sie als gewerblicher Verkäufer gesetzliche verpflichtet sind, Verbrauchern ein Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht einzuräumen wenn Sie EU-weit verkaufen.

Erfahren Sie mehr über Ihre gesetzlichen Pflichten als gewerblicher Verkäufer.

Mit Afterbuy sind Sie bestens auf die Änderungen bei eBay vorbereitet!

Im eBay-Lister von Afterbuy können Sie bereits zwei zusätzliche Angaben zum Rückgaberecht machen.
  • Rückgabezeitraum – für Deutschland kann zwischen "14 Tage" und "1 Monat" gewählt werden.
  • Versandkostenübernahme – für Deutschland kann hier z.B. der Wert "Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 Euro nicht übersteigt" gewählt werden.

Die neuen Angaben sind im eBay-Lister sowohl in Einzelbearbeitung, wie auch in der globalen Änderung verfügbar. Artikel, bei denen die neuen Zusatzangaben hinterlegt wurden, können per Synchronisation (Option "Rückgaberecht") an eBay übertragen werden.

Beachten Sie bitte, dass je nach Einstellland andere Optionen und/oder Werte angezeigt werden können.

Hinweis: Es ist nicht möglich "Rückgabezeitraum" oder "Versandkostenübernahme" aus laufenden eBay-Artikeln zu entfernen, es können nur die zugewiesenen Werte aktualisiert werden.



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