Christoph Uhle

Was Ihnen Ihr eBay Berater nicht erzählen wird...

Christoph Uhle am 14.05.2012 um 14:21 Uhr gepostet

ImageAxel Gronen, Betreiber von Wortfilter.de - einem der bekanntesten deutschsprachigen eCommerce Portale - gibt seine Meinung zur neuen eBay Zahlungsabwicklung preis.

Wie läuft es auf den anderen Onlinemarktplätzen wie Amazon, Yatego und Rakuten? Axel Gronen präsentiert einen Vergleich der Marktplätze anhand von Zahlen, Marktanteilen und Umsätzen und präsentiert seine Analyse zu Vor- und Nachteilen gegenüber eBay. Lesen Sie mehr dazu...

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Christoph Uhle

5 überraschende Fakten, die Sie über Ihre Zahlarten unbedingt wissen sollten

Christoph Uhle am 10.05.2012 um 16:40 Uhr gepostet

ImageWussten Sie beispielsweise, dass:

  • Frauen den Rechnungskauf bevorzugen,
  • Männer eher elektronische Verfahren und die Kreditkarte nutzen,
  • Vorkasse nur noch 8% der Onlinekäufer nutzen,
  • der Rechnungskauf an Bedeutung verliert und inzwischen fast genauso viele Kunden über elektronische Bezahlsysteme kaufen,
  • bereits 17% der Händler eine mobile Zahlweise anbieten oder dieses kurzfristig planen?

Was nutzt Ihnen ein Kunde, der nicht bezahlt? Bieten Sie Ihren Kunden die richtigen Zahlarten an?

Um sich optimal auf Ihre Kunden einzustellen, ist die richtige Auswahl an Bezahlmöglichkeiten nötig, um Kaufabbrüche zu verhindern. Dabei haben unterschiedliche Zielgruppen - Männer, Frauen, ältere Nutzer oder jüngere Nutzer - unterschiedliche Präferenzen, die Sie berücksichtigen sollten.

Im Multi-Channel-Handel gewinnt zudem aktuell das Thema Mobile Payment immer mehr an Bedeutung...

Lesen Sie jetzt mehr zum Thema!

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Christoph Uhle

Wie Ihr Shop 2012 rechtssicher bleibt

Christoph Uhle am 08.05.2012 um 11:51 Uhr gepostet

ImageIst Ihnen das auch schon einmal passiert: Sie öffnen am Morgen die Post und halten auf einmal eine teure Abmahnung in den Händen? Falls Ihnen das nicht - oder nicht nochmals - passieren soll, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihre Angebote im Internet rechtssicher sind.

Dabei sind die im Online-Handel einzuhaltenden Gesetze, Vorschriften und Urteile nicht leicht zu überblicken und ändern sich ständig.

Für Shop-Betreiber ist es aufgrund der zahllosen rechtlichen Vorgaben (Fernabsatzrecht, Datenschutz, Preisangaben-Verordnung, Wettbewerbsrecht usw.) schwierig, den Durchblick zu behalten und so sind bei vielen Webshops beispielsweise falsche Preisauszeichnungen, lückenhafte Produktkennzeichnungen oder fehlerhafte Widerrufsbelehrungen keine Seltenheit.

Neu hinzugekommen ist seit dem 2. März 2012 das Gesetz zur sogenannten „Button-Lösung“, welches voraussichtlich bis Sommer 2012 in Online-Shops umgesetzt sein muss.

Um Abmahnungen vorzubeugen, ist fachkundige Hilfe für einen rechtssicheren Online-Shop bares Geld wert. Wie Ihr Shop 2012 rechtssicher bleibt, erklärt Ihnen in einem Workshop am 16. Juni ab 15:30 Uhr Herr Rätze, Diplom Wirtschaftsjurist von Trusted Shops.

Weitere Informationen...

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Christoph Uhle

Nutzen Sie den 16. Juni, um Ihre Fragen direkt mit eBay zu klären!

Christoph Uhle am 03.05.2012 um 09:26 Uhr gepostet

ImageAuf dem Afterbuy BBQ wird es ganztägig eine Lounge von eBay geben, in der Ihnen ein 10-köpfiges eBay-Team Rede und Antwort steht.

Klären Sie hier Ihre wichtigsten Fragen und tauschen Sie sich mit den Profis von eBay aus - wie z.B. zur neuen eBay-Zahlungsabwicklung, zu Problemen mit Kundenbewertungen oder zu Fragen rund um die eBay-Grundsätze.

Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und melden sich noch heute an!


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Christoph Uhle

Trusted Shops informiert: Die Button-Lösung - Wichtige Änderungen für alle Shop-Betreiber

Christoph Uhle am 26.04.2012 um 13:13 Uhr gepostet

ImageMartin Rätze von der Rechtsabteilung unseres Partners Trusted Shops informiert heute über die wichtigsten Details zur kommenden Button-Lösung für Online Händler:

Mit dem „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ wird die viel diskutierte Button-Lösung in Deutschland eingeführt.
Der Verbraucher muss künftig ausdrücklich bestätigen, dass er sich bewusst ist, einen kostenpflichtigen Vertrag zu schließen, wenn er eine Bestellung tätigt.

Hierfür schreibt das Gesetz vor, dass die Schaltfläche, die die Bestellung auslöst, also der Bestell-Button, entweder mit dem Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet wird. Die Gesetzesbegründung sieht als solche anderen Formulierungen die Worte „kostenpflichtig bestellen“, „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ oder „kaufen“ explizit als zulässig an. Als unzulässig dagegen werden Beschriftungen wie „Anmeldung“, „Weiter“, „bestellen“ oder „Bestellung abgeben“ erwähnt.
Ist der Button nach dem Inkrafttreten des Gesetzes falsch beschriftet, hat das zwei wichtige Konsequenzen: Zum einen kommen mit dem Verbraucher keine wirksamen Verträge mehr zustande und zum anderen ist die falsche Bezeichnung wettbewerbswidrig und kann daher abgemahnt werden.

Informationspflichten auf der Bestellseite
Neben der eindeutigen Beschriftung des Bestell-Buttons regelt das neue Gesetz auch noch die Ausgestaltung der Bestellseite. Auf dieser müssen, unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich, in hervorgehobener Weise, die folgenden Informationen erteilt werden:

  • die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
  • der Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller damit verbundenen Preisbestandteile sowie alle über den Unternehmer abgeführten Steuern oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, seine Berechnungsgrundlage, die dem Verbraucher eine Überprüfung des Preises ermöglicht
  • die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder
  • regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
  • gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden.

Werden diese Informationspflichten nicht oder nicht richtig erteilt, so kann dies ebenfalls abgemahnt werden. Auf die Wirksamkeit des Vertrages mit dem Verbraucher hat dies aber keine Auswirkungen.

Inkrafttreten
Das Gesetz muss nur noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden, damit es am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft tritt. Wird das Gesetz also - wovon auszugehen ist - im Mai verkündet, tritt es am 1. August in Kraft.

Fazit
Alle Händler, also auch Sie, müssen sich auf diese Neuerung einstellen und ihre Shops entsprechend anpassen, damit weiterhin wirksame Verträge geschlossen werden können und sie nicht abgemahnt werden.


HINWEIS: Sollten Sie den Afterbuy Shop 2.0 mit einem Standarddesign einsetzen, können Sie den Änderungen gelassen entgegen sehen. Die wichtigsten rechtlich relevanten Änderungen werden durch uns für Sie im System vorbereitet und rechtzeitig veröffentlicht.
Wenn Sie jedoch ein eigenes Design für Ihren Shop 2.0 verwenden, so müssen Sie rechtzeitig selber für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben Sorge tragen!

Wünschen Sie mehr Informationen zum Shop 2.0 von Afterbuy, so finden Sie diese hier.

Übrigens: Am 16. Juni ist die Button-Lösung Thema eines Workshops beim Afterbuy BBQ.
Dort können Sie sich direkt von den Trusted Shops-Experten beraten lassen und sich mit diesen austauschen. Zudem steht Ihnen vor Ort auch unser Afterbuy-Team für Fragen zur korrekten Umsetzung der Anforderungen zur Verfügung.

Jetzt für das BBQ 2012 in Krefeld anmelden!


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